Super Party. Noch ein Bier? Gerne. Noch fahrtüchtig? Ähm …
Heutzutage muss man sich gut überlegen, ob man sich nach Alkoholkonsum noch hinters Steuer setzt. Schon 0,5 Promille im Blut bedeuten einen Monat Fahrverbot, vier Punkte in Flensburg und 500 Euro Bußgeld. Ganz anders hingegen 1953. Da galt man noch bis 1,5 Promille als fahrtüchtig. In den 1960er Jahren stieg die Anzahl der Verkehrstoten drastisch. Jeder fünfte wurde durch Trunkenheit am Steuer verursacht. Die Polizei kontrollierte vermehrt auffällige Fahrer. Doch woher sollten diese wissen, ob sie noch ein Bier trinken durften?
Eine Schweizer Uhrenfirma wusste Abhilfe. Über dem Zifferblatt dieser Anhängeuhr befand sich eine Luftblase. Wer es schaffte, diese eine Minute lang innerhalb des roten Kreises zu halten, galt als fahrtüchtig. Ein fragwürdiger „Alkoholtest“, da ein geübter Trinker durchaus mit 2,0 Promille noch eine ruhige Hand haben kann …
Anhängeuhr „Auto-Test“, Hersteller unbekannt, Schweiz um 1960, Inv. 2016-022